Was ist Rechtsvermutung?
Gemäß eIDAS Artikel 41 genießt ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel die Vermutung der Genauigkeit des angezeigten Datums und der Uhrzeit sowie der Integrität der daran gebundenen Daten. Das bedeutet, dass in rechtlichen Verfahren die Beweislast umgekehrt wird: Wer den Zeitstempel anzweifelt, muss dessen Unrichtigkeit beweisen, nicht der Vorlegende dessen Richtigkeit. Dies stellt einen grundlegenden rechtlichen Schutz dar, der qualifizierte Zeitstempel zu einem verlässlichen Beweismittel macht. Nicht-qualifizierte Zeitstempel bieten diesen Schutz nicht.
Praktische Konsequenzen
Diese Rechtsvermutung ist enorm mächtig und hat weitreichende praktische Auswirkungen. Bei Vertragsstreitigkeiten beweist ein qualifizierter Zeitstempel, wann ein Angebot gemacht oder angenommen wurde. Bei Streitigkeiten über geistiges Eigentum beweist er den Stand der Technik oder das Erstellungsdatum. Bei der Einhaltung von Vorschriften beweist er, wann ein Bericht eingereicht oder ein Dokument erstellt wurde, und Gerichte müssen den Zeitstempel als korrekt akzeptieren, sofern keine gegenteiligen Beweise vorgelegt werden.
Nicht-qualifizierte Zeitstempel
Nicht-qualifizierte Zeitstempel genießen keine Rechtsvermutung. Sie können zwar als Beweismittel zugelassen werden, aber ihre Genauigkeit und Zuverlässigkeit muss von der sie verwendenden Partei positiv nachgewiesen werden. Dies stellt im Vergleich zu qualifizierten Zeitstempeln einen erheblichen Beweismittelnachteil dar. In einer strittigen Rechtssache kann der Nachweis der Zuverlässigkeit eines nicht-qualifizierten Zeitstempels schwierig und kostspielig sein.
Grenzüberschreitende Durchsetzung
Die Rechtsvermutung gilt einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Ländern. Ein französisches Gericht kann keinen qualifizierten Zeitstempel eines deutschen QTSP ablehnen, und umgekehrt gilt dasselbe für alle anderen Mitgliedstaaten. Diese grenzüberschreitende Konsistenz ist eine der bedeutendsten Errungenschaften des eIDAS-Rahmens. Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind, können sich auf diese einheitliche Anerkennung verlassen.