Elektronische Signaturen
Eine elektronische Signatur unter eIDAS repräsentiert die Absicht einer natürlichen Person, dem Inhalt eines elektronischen Dokuments zuzustimmen. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) haben in allen EU-Mitgliedstaaten die rechtliche Gleichwertigkeit handschriftlicher Unterschriften. Sie erfordern ein qualifiziertes Zertifikat eines QTSP und eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit.
Elektronische Zeitstempel
Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel beweist, dass bestimmte Daten zu einem spezifischen Zeitpunkt existierten. Im Gegensatz zu Signaturen drücken Zeitstempel keine Zustimmung aus — sie dienen dem zeitlichen Nachweis. Sie werden von einer QTSP-Zeitstempelstelle generiert und entsprechen RFC 3161. Zeitstempel sind wesentlich für die Nichtabstreitbarkeit und beweisen, dass ein Dokument nach einem bestimmten Zeitpunkt nicht verändert wurde.
Elektronische Siegel
Ein elektronisches Siegel ist das organisatorische Äquivalent einer elektronischen Signatur. Es verknüpft ein elektronisches Dokument mit einer juristischen Person (einem Unternehmen oder einer Organisation) statt einer natürlichen Person. Qualifizierte elektronische Siegel gewährleisten Herkunft und Integrität der Daten und beweisen, dass sie von der angegebenen Organisation ausgestellt wurden. Sie werden häufig für automatisierte Dokumenten-Workflows eingesetzt.
Kombination für maximalen Schutz
Best Practice ist die Kombination aller drei: Signieren Sie ein Dokument mit einer QES, um die persönliche Zustimmung festzuhalten, wenden Sie einen qualifizierten Zeitstempel an, um den Moment der Unterzeichnung zu fixieren, und fügen Sie ein elektronisches Siegel der Organisation hinzu, um die Unternehmensherkunft zu bestätigen. Diese dreifache Schicht bietet den stärksten Rechtsschutz für digitale Dokumente in der EU.